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In ganz Deutschland gilt Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch beim Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen werden noch viele Fehler gemacht. Was Sie beim Umgang mit der Maske beachten sollten.
Um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus weiter einzudämmen, ist es in allen Bundesländern Pflicht, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die genauen Vorgaben und welche Strafen bei Missachtung drohen, finden sich auf den Internetseiten der einzelnen Bundesländer. In Geschäften, Bussen und Bahnen sind FFP2-Masken oder OP-Masken Pflicht. Ein Kunde muss nicht bedient werden, wenn er keine Maske trägt. Wem es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden, kann sich dies vom Arzt bestätigen lassen und die ärztliche Bescheinigung mit sich führen.
Schon vor den Symptomen ansteckend
Die gängigen Stoffmasken bieten zwar dem, der sie trägt, keine Sicherheit vor Ansteckung, aber sie können andere schützen. Denn ob man infiziert ist und das Virus bereits verteilt, kann keiner wissen, da man bei einer Infektion bereits ansteckend ist, bevor die ersten Symptome auftreten.
Dagegen schützen FFP2- und FFP3-Masken sowie die blau-weißen OP-Masken bis zu einem gewissen Grad vor Ansteckung. Dabei halten FFP2-Masken mindestens 94 % der Aerosole ab, FFP3-Masken mindestens 99 %. OP-Masken schützen vor allem vor Tröpfchen, weniger vor Aerosolen.
Das Coronavirus gelangt beim Sprechen, Husten und Niesen über die Atemluft in die Umgebung, sodass eine Mund-Nasen-Bedeckung als Barriere einen Großteil der winzigen Tröpfchen abfängt. Einen hundertprozentigen Schutz bieten die Masken aber nicht. Deshalb ist die wichtigste Vorsichtsmaßnahme, Abstand zu halten, nach wie vor wichtig.
Was ist erlaubt?
Mund-Nasen-Masken mit der richtigen Passform erhalten Sie bei uns in Ihrer Apotheke, zum Beispiel OP-Masken, FFP2-Masken und waschbare Stoffmasken.
FFP2-Masken aus der Apotheke
Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat oder einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Verlauf angehört, hat seit 15. Dezember 2020 Anspruch auf FFP2-Masken, die bei uns in Ihrer Apotheke erhältlich sind. Bis Ende letzten Jahres konnten die Masken gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Seit Januar ist dafür ein Berechtigungsschein erforderlich, der von den Krankenkassen verschickt wird. Risikopatienten erhalten zwei Gutscheine für je sechs Masken. Pro Sechser-Pack ist eine Eigenbeteiligung von 2 Euro vorgesehen. Der erste Gutschein kann bis 28. Februar 2021 eingelöst werden, die zweite 6er-Packung Masken ist vom 16. Februar bis 15. April 2021 verfügbar.
Die Maskentypen
Mund-Nasen-Bedeckung: Überbegriff für alle Masken, ob gekauft oder selbst gemacht, sowie Schals und Tücher.
Mund-Nasen-Schutz, Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS): Die Bezeichnung Schutz darf eine Maske nur tragen, wenn sie den Träger selbst vor Infektion schützt, also medizinische FFP2- und FFP3-Masken. Sie haben eine CE-Kennzeichnung und sollten dem Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen vorbehalten sein.
FFP2- und FFP3-Masken: Die medizinischen Atemschutzmasken können Erreger aus der Luft filtern und schützen auch den Träger vor Ansteckung. Die Poren sind so klein, dass Viren nur noch schwer hindurchkommen. Hundertprozentigen Schutz gibt es jedoch nicht.
Operations(OP)-Masken: Die Masken aus speziellem Vlies tragen Chirurgen oder Zahnärzte, um Patienten vor Tröpfchen und eventuell enthaltenen Erregern zu schützen. Sie können jedoch nicht den Träger selbst vor Ansteckung schützen.
Staubmasken, FFP1-Masken: Die professionellen Atemschutzmasken schützen Arbeiter vor Staub. Sie können auch manche Erreger aus der Luft filtern, bieten aber keinen sicheren Schutz vor Infektion.
DIY-Masken, Community-Masken: Bezeichnung für selbst gemachte (Do It Yourself) Masken. Sie bieten dem Träger keinen Schutz vor Ansteckung, können aber andere schützen, wenn der Träger infiziert ist.
Maske tragen – Fehler vermeiden
Wichtig ist, die Mund-Nasen-Masken richtig zu verwenden, da sich das Risiko, mit den Viren in Kontakt zu kommen, bei falscher Handhabung eher noch erhöhen kann. Hier die besten Tipps zum Umgang damit und wie Sie Fehler vermeiden:
Stoffmodelle ohne Metallbügel können auch in der Mikrowelle gereinigt werden: Dafür die Maske mit der Außenseite nach unten auf zwei Gefäße mit je 50 ml lauwarmem Wasser legen. Zwei Minuten bei 750 Watt erhitzen. Der Wasserdampf wirkt desinfizierend.
Maske für Kinder?
Die einzelnen Bundesländer regeln, ob Kinder eine Maske tragen müssen. Die meisten sehen eine Maskenpflicht für Kinder ab 6 beziehungsweise 7 Jahren vor. Wichtig ist, dass die Masken passen und eng anliegen. Im Internet finden sich Anleitungen, wie sich normale Modelle anpassen lassen, zum Beispiel das Schnittmuster beim Ausdrucken auf 90 % verkleinern. Eltern sollten ihre Kinder immer wieder daran erinnern, dass sie die Maske nicht berühren dürfen.
Kinder sollten zudem beim Spielen vorsichtig sein, damit sich Gummis oder Schnüre der Maske nicht an Hindernissen verheddern. Dass Kinder unter der Maske keine Luft bekommen oder ohnmächtig werden, ist nicht zu befürchten, da Sauerstoff und CO2 gut durch den Stoff gelangen. Von komplett geschlossenen Bedeckungen wie Staubschutzmasken ist für Kinder abzuraten.
Lieferservice nutzen
Wie schon bisher bieten wir Ihnen, wenn möglich, gerne unseren Lieferservice an. Geben Sie telefonisch, per Fax oder über unsere Website Ihre Bestellung auf. Innerhalb unseres Einzugsbereichs liefern wir Ihnen Ihre Bestellung kostenfrei nach Hause. Sprechen Sie uns gerne an!
Stefan Schönborn,